Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Restrukturierung

Restrukturierung bezeichnet rechtliche und organisatorische Maßnahmen zur Neuausrichtung eines Unternehmens, etwa bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder strategischen Veränderungen.

Die Restrukturierung umfasst sämtliche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen, die darauf abzielen, ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage zu stabilisieren oder strategisch neu auszurichten. Im deutschen Recht stehen dafür verschiedene Instrumente zur Verfügung: von außergerichtlichen Sanierungsvereinbarungen über das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zur Eigenverwaltung und dem Insolvenzplanverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Das 2021 eingeführte StaRUG ermöglicht es Unternehmen, die zwar noch nicht zahlungsunfähig, aber drohend zahlungsunfähig sind, einen Restrukturierungsplan gerichtlich bestätigen zu lassen und damit auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchzusetzen. Dies hat die Möglichkeiten der vorinsolvenzlichen Sanierung in Deutschland erheblich erweitert.

Bei einer Restrukturierung sind vielfältige rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Gesellschaftsrechtlich können Kapitalmaßnahmen wie Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen, Umwandlungen oder die Übertragung von Geschäftsbereichen erforderlich sein. Arbeitsrechtlich stellt sich die Frage, inwieweit Personalanpassungen durch Änderungskündigungen, Betriebsübergänge nach § 613a BGB, Interessenausgleiche und Sozialpläne begleitet werden müssen. Auch vertragliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kreditgebern müssen überprüft und gegebenenfalls neu verhandelt werden. Besonders sensibel ist der Umgang mit bestehenden Sicherungsrechten und Kredit verträgen, die häufig Change-of-Control-Klauseln oder Financial Covenants enthalten.

Die erfolgreiche Restrukturierung erfordert ein frühzeitiges Handeln der Geschäftsleitung, denn die Geschäftsführer und Vorstände treffen ab Eintritt der Krise besondere Pflichten. Neben der Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen Haftungsrisiken für Zahlungen nach Eintritt der materiellen Insolvenz (§ 15b InsO) sowie persönliche Haftungsrisiken nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG. Eine professionelle Restrukturierungsberatung sollte daher frühzeitig eingebunden werden, um die Haftungsrisiken der Geschäftsleitung zu minimieren, die bestmögliche Sanierungsstrategie zu entwickeln und die Kommunikation mit Gläubigern, Arbeitnehmervertretungen und Behörden strukturiert zu begleiten.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

Fragen zum Thema?

Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Sie kompetent zum Thema Restrukturierung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Unverbindliches Erstgespräch
vereinbaren