Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Geschäftsführerhaftung

Persönliche Risiken vermeiden

Geschäftsführer tragen eine weitreichende rechtliche Verantwortung. Fehler in der Unternehmensführung können schnell zu persönlicher Haftung führen – teilweise mit dem Privatvermögen. Vielen Geschäftsführern ist nicht bewusst, wie schnell Haftungsrisiken entstehen können und in welchen Situationen sie persönlich in Anspruch genommen werden.

Typische Situationen, in denen Geschäftsführer haften können

In der Praxis entstehen Haftungsfälle häufig nicht durch vorsätzliches Fehlverhalten, sondern durch alltägliche unternehmerische Entscheidungen. Typische Konstellationen sind Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung, verspätete Insolvenzanträge, fehlerhafte Vertragsabschlüsse, Verstöße gegen Compliance- oder Datenschutzvorgaben, mangelhafte Organisation oder unzureichende Kontrolle von Mitarbeitern. Auch Entscheidungen unter Zeitdruck können später kritisch hinterfragt werden.

Persönliche Haftung trotz GmbH oder UG

Die Haftungsbeschränkung von Kapitalgesellschaften schützt nicht automatisch den Geschäftsführer. Bei Pflichtverletzungen kann eine persönliche Haftung eintreten, unabhängig davon, ob die Gesellschaft selbst haftet. Ansprüche können von der Gesellschaft, von Gesellschaftern, Insolvenzverwaltern oder Dritten geltend gemacht werden.

Innen- und Außenhaftung von Geschäftsführern

Bei der Innenhaftung haftet der Geschäftsführer gegenüber der eigenen Gesellschaft, etwa bei Verstößen gegen Sorgfalts- oder Organisationspflichten. Die Außenhaftung betrifft Ansprüche Dritter, beispielsweise bei deliktischem Verhalten, Verletzung von Schutzgesetzen oder falschen Angaben gegenüber Geschäftspartnern. Beide Haftungsbereiche können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Rolle der D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung kann Geschäftsführer vor finanziellen Risiken schützen, deckt jedoch nicht jeden Haftungsfall ab. Häufig bestehen Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes oder über Ausschlüsse. Eine rechtliche Prüfung ist sinnvoll, um Ansprüche durchzusetzen oder Haftungsrisiken realistisch einzuschätzen.

Wie Rechtsanwalt Dr. Mesch Geschäftsführer unterstützt

Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Geschäftsführer bei der Einschätzung persönlicher Haftungsrisiken und vertritt sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Haftungsansprüchen:

  • Rechtliche Bewertung von Haftungsvorwürfen
  • Kommunikation mit Gesellschaftern und Versicherern
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern
  • Strategische Begleitung in Konfliktsituationen
  • Prüfung und Durchsetzung von D&O-Versicherungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

Haftungsrisiken klären

Lassen Sie Ihre Situation prüfen – vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Prävention: Haftungsrisiken frühzeitig reduzieren

Neben der Verteidigung in konkreten Haftungsfällen unterstützt Rechtsanwalt Dr. Mesch Geschäftsführer dabei, Haftungsrisiken durch klare Strukturen, rechtssichere Prozesse und sorgfältige Dokumentation zu minimieren. Präventive Beratung kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Erfahrung im Wirtschafts- und Haftungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Mesch hat eine Doktorarbeit zum Thema geschrieben, die wegen ihrer Relevanz für die Praxis als Buch veröffentlicht wurde. Seine Tätigkeit im Wirtschaftsrecht und seine Erfahrung mit haftungsrelevanten Fragestellungen ermöglichen eine realistische Einschätzung dessen, was rechtlich geboten und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei steht nicht Eskalation im Vordergrund, sondern eine pragmatische Lösung im Interesse des Geschäftsführers.

Kontakt aufnehmen

Wenn Sie als Geschäftsführer mit Haftungsfragen konfrontiert sind oder Ihre persönliche Haftung absichern möchten, lassen Sie sich frühzeitig beraten. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und welche Schritte sinnvoll sind.

Häufige Fragen zur Geschäftsführerhaftung

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