Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Handelsrecht

Rechtssicherheit für Kaufleute und Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: 23. Februar 2026

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es bildet die Grundlage für nahezu alle geschäftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen und regelt den Rechtsrahmen, in dem sich Kaufleute im täglichen Geschäftsverkehr bewegen. Wer als Kaufmann am Markt auftritt, unterliegt strengeren Anforderungen als Privatpersonen – profitiert aber auch von Erleichterungen, die den Geschäftsverkehr beschleunigen sollen.

Was ist Handelsrecht?

Das Handelsrecht umfasst die im Handelsgesetzbuch (HGB) und in zahlreichen Nebengesetzen geregelten Vorschriften, die speziell auf den kaufmännischen Geschäftsverkehr zugeschnitten sind. Es ergänzt und modifiziert das allgemeine Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in wesentlichen Punkten. So gelten etwa für Kaufleute besondere Regeln bei der Vertragsanbahnung, bei der Mängelrüge und bei Sicherungsgeschäften wie der Bürgschaft. Das Handelsrecht dient der Schnelligkeit und Sicherheit des Handelsverkehrs und setzt dabei auf ein höheres Maß an Eigenverantwortung der Beteiligten.

Typische Fragestellungen im Handelsrecht

Im handelsrechtlichen Alltag treten regelmäßig Fragen auf, die eine fachkundige Beratung erfordern. Dazu gehört zunächst die grundlegende Frage der Kaufmannseigenschaft: Wer ist Kaufmann, und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Kaufleute unterliegen besonderen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, müssen handelsrechtliche Rügeobliegenheiten beachten und können sich auf spezifische Handelsbräuche berufen.

Besondere Relevanz haben Handelsgeschäfte im Sinne der §§ 343 ff. HGB. Hier gelten Sonderregelungen wie das kaufmännische Bestätigungsschreiben, das schweigend Vertragsinhalt werden kann, oder die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB beim Handelskauf. Versäumt ein Käufer die rechtzeitige Mängelrüge, verliert er seine Gewährleistungsrechte – ein Risiko, das in der Praxis häufig unterschätzt wird.

Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht (§§ 84–92c HGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und ihren selbstständigen Vertriebspartnern. Handelsvertreter sind selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit betraut sind, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Das Recht des Handelsvertreters ist durch zwingende Schutzvorschriften geprägt, insbesondere beim Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.

Der Ausgleichsanspruch steht dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu, wenn er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat und der Unternehmer daraus auch nach Vertragsende erhebliche Vorteile zieht. Die Berechnung und Durchsetzung dieses Anspruchs ist regelmäßig streitanfällig und bedarf sorgfältiger rechtlicher Begleitung. Auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Provisionsansprüche sind häufige Konfliktfelder.

Firmenrecht und Handelsregister

Das Firmenrecht regelt den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 HGB). Die Firma ist nicht nur ein Identifikationsmerkmal im Geschäftsverkehr, sondern auch ein wertvolles immaterielles Wirtschaftsgut. Bei der Wahl und Führung der Firma sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, insbesondere das Gebot der Firmenwahrheit und der Firmenunterscheidbarkeit.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften dokumentiert. Eintragungen haben häufig konstitutive Wirkung und schaffen Vertrauen im Rechtsverkehr. Rechtsanwalt Dr. Mesch unterstützt bei Handelsregisteranmeldungen, Änderungen der Geschäftsführung, Sitzverlegungen und allen weiteren registerpflichtigen Vorgängen.

Leistungen im Handelsrecht

Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Kaufleute und Unternehmen in allen Fragen des Handelsrechts – von der Vertragsgestaltung bis zur Streitbeilegung:

  • Handelsverträge prüfen und gestalten
  • Handelsvertreterverträge und Ausgleichsansprüche
  • Firmenrecht und Firmenschutz
  • Handelsregisteranmeldungen und -änderungen
  • Kaufmännisches Mängelrecht und Rügeobliegenheiten
  • Prokura und Handlungsvollmacht
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

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Praxisnahe Beratung für den kaufmännischen Alltag

Das Handelsrecht durchdringt den gesamten unternehmerischen Alltag. Ob es um die Gestaltung von Lieferverträgen, die Absicherung von Vertriebsstrukturen oder die korrekte Eintragung im Handelsregister geht – fundierte rechtliche Beratung schützt vor kostspieligen Fehlern. Rechtsanwalt Dr. Mesch verbindet juristisches Fachwissen mit einem Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und erarbeitet Lösungen, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind.

Handelsrecht in Ostfriesland

Als in Uplengen ansässiger Rechtsanwalt kennt Dr. Mesch die Strukturen und Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen in der Region. Ob Handwerksbetrieb, Handelsunternehmen oder Dienstleistungsgesellschaft – die handelsrechtliche Beratung orientiert sich an den konkreten Anforderungen und dem wirtschaftlichen Umfeld des jeweiligen Mandanten.

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Wenn Sie Fragen zum Handelsrecht haben, einen Handelsvertrag prüfen lassen möchten oder Unterstützung bei einer Handelsregisteranmeldung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche rechtlichen Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

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