Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein zentrales Instrument zur rechtlichen Absicherung unternehmerischer Tätigkeit. Sie regeln die Bedingungen, zu denen ein Unternehmen Verträge abschließt, und schaffen einen verbindlichen Rahmen für Geschäftsbeziehungen. Gut gestaltete AGB schützen vor Haftungsrisiken, vermeiden Streitigkeiten und stärken die Position des Verwenders gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Warum sind AGB wichtig?
Ohne AGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen des BGB und HGB. Diese sind jedoch nicht immer auf die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells zugeschnitten. AGB ermöglichen es, vertragliche Spielräume zu nutzen und eigene Regelungen zu treffen – etwa zu Lieferzeiten, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung oder Haftungsbeschränkungen. Im B2C-Bereich sind AGB zudem notwendig, um gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen und Abmahnrisiken zu minimieren.
Gerade im Online-Handel sind AGB unverzichtbar: Ohne rechtskonforme Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Auch im B2B-Geschäft helfen AGB, einheitliche Standards für wiederkehrende Geschäftsbeziehungen zu setzen und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
AGB erstellen lassen
Die Erstellung von AGB erfordert eine genaue Analyse des Geschäftsmodells, der Zielgruppe (B2B oder B2C) und der branchenspezifischen Anforderungen. Rechtsanwalt Dr. Mesch erstellt AGB, die individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sind und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit der einzelnen Klauseln gelegt, um das Risiko unwirksamer Bestimmungen und daraus resultierender Abmahnungen zu vermeiden.
Die AGB-Erstellung umfasst typischerweise Regelungen zu Vertragsschluss, Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Gewährleistung, Haftung, Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand und – soweit erforderlich – Widerrufsrecht und Datenschutzhinweise. Für Unternehmen mit internationalem Geschäft können auch Regelungen zum anwendbaren Recht und zur internationalen Zuständigkeit sinnvoll sein.
AGB-Kontrolle und unwirksame Klauseln
Bestehende AGB sollten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Rechtsprechung zu AGB-Klauseln entwickelt sich ständig weiter, und Klauseln, die vor einigen Jahren noch zulässig waren, können inzwischen unwirksam sein. Eine unwirksame Klausel ist nicht nur wirkungslos – sie kann auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände nach sich ziehen.
Die AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB unterscheidet zwischen Klauselverboten ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB), Klauselverboten mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) und der Generalklausel des § 307 BGB. Eine AGB-Klausel ist unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Rechtsanwalt Dr. Mesch prüft bestehende AGB auf Schwachstellen und optimiert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.
AGB im E-Commerce
Im elektronischen Geschäftsverkehr gelten besondere Anforderungen an AGB und Verbraucherinformationen. Online-Händler müssen unter anderem eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorhalten, über das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts informieren und den Vertragsschluss transparent gestalten. Seit der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie und der Richtlinie über digitale Inhalte gelten zudem erweiterte Gewährleistungsrechte und Updatepflichten für digitale Produkte.
Auch Plattformbetreiber und Anbieter digitaler Dienstleistungen stehen vor besonderen Herausforderungen: Die Gestaltung von Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Lizenzvereinbarungen erfordert eine sorgfältige Abstimmung auf die jeweilige Geschäftstätigkeit. Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Online-Händler und digitale Dienstleister bei der rechtskonformen Ausgestaltung ihrer Geschäftsbedingungen.
Leistungen im AGB-Recht
Rechtsanwalt Dr. Mesch unterstützt Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- AGB-Erstellung für B2B und B2C
- AGB-Prüfung und Optimierung bestehender Klauseln
- Widerrufsbelehrungen und Muster-Widerrufsformulare
- Datenschutzerklärungen für Online-Shops
- B2B-AGB für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
- Internationale AGB und Rechtswahl-Klauseln

AGB prüfen oder erstellen lassen
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Individuelle AGB statt Muster aus dem Internet
Muster-AGB aus dem Internet sind verlockend günstig, bergen jedoch erhebliche Risiken. Häufig sind sie veraltet, enthalten unwirksame Klauseln oder passen nicht zum konkreten Geschäftsmodell. Im Streitfall bieten sie keinen verlässlichen Schutz. Individuell erstellte AGB, die auf die Besonderheiten des Unternehmens abgestimmt sind, bieten dagegen echte Rechtssicherheit und können Abmahnkosten vermeiden, die ein Vielfaches der Erstellungskosten betragen.
AGB-Beratung in Ostfriesland
Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Unternehmen aus Uplengen und ganz Ostfriesland im AGB-Recht. Ob Handwerksbetrieb, Online-Händler oder Dienstleistungsunternehmen – die Beratung orientiert sich an den individuellen Anforderungen und der wirtschaftlichen Situation des Mandanten. Ziel ist stets eine praxistaugliche Lösung, die rechtlich auf sicheren Füßen steht.
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie AGB erstellen, prüfen oder aktualisieren lassen möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und erarbeiten gemeinsam einen Plan für rechtssichere Geschäftsbedingungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.
Häufige Fragen zum AGB-Recht
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