Nordsee-Zeitung, Donnerstag, 18. Juni 2026 · Jens Gehrke
Klage bremst Günthners Start als Bremerhavener OB: Das sind die Reaktionen
In Bremerhaven darf der gewählte Oberbürgermeister Martin Günthner (SPD) nicht wie geplant am 1. Juli seinen Dienst antreten.
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Bremerhaven. Martin Günthner (SPD) ist zum Oberbürgermeister von Bremerhaven gewählt worden. Sein Amtsantritt verzögert sich allerdings – am 1. Juli wird er nicht starten dürfen. Das Verwaltungsgericht hat die Ernennung vorerst untersagt.
Martin Günthner (SPD) wurde vom Stadtparlament gewählt, doch sein geplanter Dienstbeginn am 1. Juli verschiebt sich. Grund ist ein laufendes Konkurrentenstreitverfahren. Das Bremer Verwaltungsgericht benötigt noch Zeit. Mit einer Entscheidung über den Eilantrag des Klägers sei frühestens Ende Juli zu rechnen, heißt es. Der unterlegene Oberbürgermeisterkandidat Dr. Gerrit Mesch hatte geklagt. Dabei lässt er sich von Bündnis Deutschland (BD) unterstützen.
Günthner selbst ordnete die Nachricht so ein: „Unser Rechtsstaat behält jedem Bewerber, der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, das Recht vor, eine Klage einzureichen. Auch wenn ich das Amt sehr gerne am 1. Juli angetreten hätte, um die zahlreichen drängenden Themen der Stadt voranzubringen, akzeptiere ich dieses Verfahren und warte die Entscheidung des Gerichts ab.“
Neuhoff führt erst einmal die Amtsgeschäfte vertretungsweise
Bürgermeister Torsten Neuhoff (CDU) wird weiterhin die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters führen. Seit der bisherige Amtsinhaber Melf Grantz (SPD) Ende Mai mitteilte, krankheitsbedingt nicht ins Büro zurückkehren zu können, hatte Neuhoff die Verantwortung übernommen. Das ist laut Stadtverfassung so vorgesehen. Grantz war seit 2011 Oberbürgermeister in Bremerhaven.
Neuhoff selbst kommentierte die neueste Wendung wie folgt: „Wir warten zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab.“ Das auch bei der OB-Wahl angewandte Verfahren habe sich in der Praxis seit Jahren bewährt. Neuhoff ist zuversichtlich, die Doppelbelastung auch weiter tragen zu können. „Die andauernde Vertretung des OBs haben wir bislang im Kollegialorgan Magistrat gemeinsam gut kompensiert.“ Neuhoff möchte aber nicht missverstanden werden. „Ein zeitnaher Amtsantritt des neuen OBs ist wünschenswert.“
Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren (SPD) bestätigte wie Neuhoff die Verzögerung durch das anhängige Verfahren. „Wir wären aber glücklich darüber, schnellstmöglich eine Lösung zu finden, um wieder einen Oberbürgermeister zu haben, der diese Stadt mitgestaltet“, betonte von Haaren.
Ernennung vor Ende August ist eher unwahrscheinlich
Das Verwaltungsgericht in Bremen wird zwar Ende Juli über den Eilantrag entscheiden, doch darauf wird der nächste Schritt folgen: Wer unterliegt, ruft dann voraussichtlich mit dem Oberverwaltungsgericht die nächsthöhere Instanz an. Günthner wird daher mutmaßlich nicht vor Ende August starten dürfen, auch wenn Mesch am Ende erfolglos bleiben sollte.
Bürgermeister Torsten Neuhoff hatte am Donnerstag in der Stadtverordnetenversammlung betont, dass er erst Günthner ernennen werde, wenn Rechtssicherheit besteht. Sollte das Gericht dem Eilantrag von Mesch sogar stattgeben, geht es ins langwierige gerichtliche Hauptverfahren – oder die Stadt lenkt ein und schreibt den Posten der OBs noch einmal neu aus.
Jan Timke von Bündnis Deutschland sieht es positiv, dass sich das Gericht Zeit lässt. „Das Bremer Verwaltungsgericht prüft die Konkurrentenklage von Herrn Dr. Mesch sehr genau. Es geht nicht um Schnelligkeit, sondern um Rechtssicherheit. Das begrüßen wir.“ Die Tatsache, dass es fünf Widersprüche gebe, zeige, dass es sich bei dem Klagevorstoß von Mesch nicht um eine Einzelmeinung handele. Der Magistrat bestätigte am Donnerstag, dass fünf Widersprüche von unterlegenen Bewerbern vorliegen.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte Martin Günthner am 7. Mai gewählt. Damals standen 14 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl.
Quelle: Nordsee-Zeitung. Wiedergabe zur Dokumentation der Medienberichterstattung.