Nordsee-Zeitung, Donnerstag, 23. Juli 2026 · D. von der Ahé und D. Bliedtner
Nach Urteil zur OB-Wahl: Unterlegener Kandidat Dr. Mesch prüft Berufung
Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte am Donnerstag den Eilantrag des unterlegenen Bewerbers Dr. Gerrit Mesch gegen das Verfahren zur Wahl des Oberbürgermeisters in Bremerhaven ab. Verfahrensfehler sah es nicht; der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
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Bremerhaven. Nun ging doch alles schneller als erwartet: Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Donnerstag einen Eilantrag eines unterlegenen Bewerbers für die OB-Wahl in Bremerhaven abgelehnt. Es sieht keine Verfahrensfehler. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der unterlegene Oberbürgermeisterkandidat Dr. Gerrit Mesch hatte beim Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag gegen das Bewerbungsverfahren zur OB-Wahl eingereicht. Er bemängelte darin, dass das Auswahlverfahren intransparent und auf den gewählten Kandidaten zugeschnitten gewesen sei. Das Gericht hatte die Ernennung von Martin Günthner (SPD) vorerst untersagt, bis über die Eilanträge entschieden ist. Mesch wird bei seinem Widerspruch von der Partei „Bündnis Deutschland“ unterstützt.
„Ich bedauere die Entscheidung“, kommentierte Jan Timke, Landesvorsitzender von Bündnis Deutschland in Bremen. „Ich hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht. Dr. Mesch und wir werden das in Ruhe analysieren und in den nächsten Tagen entscheiden, ob wir vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.“
Die Wahl Günthners hatte für Kritik gesorgt. Viele Bürgerinnen und Bürger brachten ihren Unmut zum Beispiel in Leserbriefen in der NORDSEE-ZEITUNG zum Ausdruck, unter anderem, weil die Regierungskoalition die Kandidaten-Entscheidung schon vor der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung getroffen habe. Außerdem gibt es seit Jahren Forderungen nach einer Direktwahl des Oberbürgermeisters. Dieser wird in Bremerhaven aber laut Stadtverfassung von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
Weitere Widerspruchsverfahren laufen
Beim Verwaltungsgericht laufen noch weitere Widersprüche gegen die Oberbürgermeister-Wahl. Ob der von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Martin Günthner nun zeitnah seine Ernennungsurkunde bekommt, dürfte allerdings auch vom Ausgang dieser Verfahren abhängen.
„Somit war die Wahl von Martin Günthner zum neuen Oberbürgermeister durch die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2026 rechtens“, kommentierte ein Sprecher der Stadtverwaltung den Beschluss. „Der neue OB wird seine Ernennungsurkunde erst dann ausgehändigt bekommen, wenn der Beschluss des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist.“ Der unterlegene Kandidat kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Solange die Entscheidung nicht endgültig steht, übernimmt Bürgermeister Torsten Neuhoff (CDU) kommissarisch die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters.
Gericht: Ausschreibung der Stelle und Verfahren rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass die Ausschreibung der Stelle sowie das vorgelagerte Bewerbungsverfahren rechtmäßig gewesen seien. Auch gegen die eigentliche Wahl in der Stadtverordnetenversammlung haben die Richter nichts einzuwenden: Diese unterliege als demokratischer Willensbildungsprozess grundsätzlich keiner inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle.
Der unterlegene Bewerber Mesch hatte unter anderem angeführt, das Anforderungsprofil sei bewusst abgesenkt worden, um einen bestimmten Kandidaten – eben Martin Günthner von der SPD – zu begünstigen. Kommunale Wahlbeamte unterlägen nach dem Bremischen Beamtengesetz gerade nicht den üblichen laufbahnrechtlichen Vorschriften, urteilten die Richter. Deshalb müsse für das Amt des Oberbürgermeisters keine bestimmte Laufbahnbefähigung vorgeschrieben werden.
Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und FDP hatte sich im Vorfeld darauf verständigt, Martin Günthner vorzuschlagen. Hintergrund: Die SPD hat laut Koalitionsvertrag das Vorschlagsrecht für den Posten.
Nach Auffassung der Richter erfüllt Martin Günthner das in der Ausschreibung formulierte Anforderungsprofil. Er verfüge über mehrjährige Führungserfahrung in leitenden Funktionen der öffentlichen Verwaltung mit Organisations-, Personal- und Projektverantwortung.
Günthner hat vor Gericht Lebenslauf vorgelegt
Maßgeblich sei, dass der letztlich gewählte Bewerber die Voraussetzungen erfülle. „Nach dem Inhalt der Verwaltungsvorgänge – insbesondere dem von dem Beigeladenen vorgelegten Lebenslauf – bestehen für die Kammer keine durchgreifenden Zweifel daran, dass der Beigeladene das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung erfüllt“, heißt es in dem Beschluss.
Das Gericht verweist zudem auf das eindeutige Wahlergebnis in der Stadtverordnetenversammlung für Günthner. 28 von 48 Stadtverordneten hatten für den SPD-Kandidaten gestimmt. Der Antragsteller beim Verwaltungsgericht, Dr. Mesch, erhielt neun Stimmen.
Quelle: Nordsee-Zeitung. Wiedergabe zur Dokumentation der Medienberichterstattung.