Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Verträge in englischer Sprache

Im internationalen Geschäftsverkehr ist Englisch die Lingua franca. Verträge werden häufig auf Englisch verfasst, auch wenn beide Parteien aus nicht-englischsprachigen Ländern stammen. Rechtsanwalt Dr. Mesch verfügt über die sprachliche und juristische Kompetenz, um englischsprachige Verträge professionell zu erstellen und zu prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Mesch verfügt über einen Aufbaustudiengang in anglo-amerikanischem Recht sowie durch seinen Auslandsaufenthalt an der University of California, Riverside und sein Praktikum in einer legal500-Kanzlei in London über praktische Erfahrung mit dem anglo-amerikanischen Rechtssystem. Er ist zudem Mitglied der German Maritime Arbitration Association (GMAA).

Besonderheiten englischsprachiger Verträge

Englischsprachige Verträge folgen oft anderen Konventionen als deutsche Verträge. Sie sind typischerweise ausführlicher und regeln viele Sachverhalte explizit, die im deutschen Recht durch Gesetz geregelt sind. Begriffe wie „representations and warranties“, „indemnification“, „force majeure“ oder „liquidated damages" haben spezifische rechtliche Bedeutungen, die präzise verstanden werden müssen.

Rechtsanwalt Dr. Mesch kennt diese Besonderheiten und kann Sie kompetent beraten, welche Klauseln für Ihren Vertrag sinnvoll sind und welche Risiken bestimmte Formulierungen bergen.

Vertragssprache und anwendbares Recht

Die Sprache des Vertrages und das anwendbare Recht sind zwei verschiedene Dinge. Ein auf Englisch verfasster Vertrag kann deutschem Recht unterliegen und umgekehrt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie die Auslegung des Vertrages und die Rechtsfolgen bei Streitigkeiten beeinflusst. Rechtsanwalt Dr. Mesch hilft Ihnen, die richtige Kombination für Ihre Geschäftsbeziehung zu wählen.

Typische Vertragstypen

Zu den häufig auf Englisch erstellten Verträgen gehören Non-Disclosure Agreements (NDA), Service Agreements, Distribution Agreements, License Agreements, Joint Venture Agreements und Share Purchase Agreements. Rechtsanwalt Dr. Mesch hat Erfahrung mit all diesen Vertragstypen und kann Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung unterstützen.

Verhandlungen in englischer Sprache

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen finden Vertragsverhandlungen oft auf Englisch statt. Rechtsanwalt Dr. Mesch kann Sie bei diesen Verhandlungen begleiten und sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben. Die Kombination aus juristischer Expertise und sprachlicher Kompetenz ist dabei ein entscheidender Vorteil.

Übersetzungen und zweisprachige Verträge

In manchen Fällen ist es sinnvoll, Verträge in zwei Sprachen zu erstellen. Dabei muss festgelegt werden, welche Sprachfassung im Zweifelsfall maßgeblich ist. Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Sie zu den Vor- und Nachteilen zweisprachiger Verträge und erstellt bei Bedarf rechtssichere Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch.

Leistungen bei englischsprachigen Verträgen

  • Erstellung von Verträgen auf Englisch
  • Prüfung englischsprachiger Vertragswerke
  • Non-Disclosure Agreements (NDA)
  • Service und Distribution Agreements
  • License Agreements
  • Share Purchase Agreements
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen
  • Rechtssichere Übersetzungen
  • Anspruchsdurchsetzung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

Beratung zu englischsprachigen Verträgen

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