Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch
Zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2026

Verträge in englischer Sprache

Im internationalen Geschäftsverkehr ist Englisch die Lingua franca. Verträge werden häufig auf Englisch verfasst, auch wenn beide Parteien aus nicht-englischsprachigen Ländern stammen. Rechtsanwalt Dr. Mesch verfügt über die sprachliche und juristische Kompetenz, um englischsprachige Verträge professionell zu erstellen und zu prüfen.

Englischsprachige Verträge nutzen viele deutsche Unternehmen für ihre Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern, ohne deshalb das deutsche Sachrecht aufzugeben. Maßgeblich sind eine saubere Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Sprachklausel sowie eine präzise Übersetzung zentraler Begriffe. Auslegungs- und Haftungsregeln sollten mit dem gewählten Recht stringent zusammenpassen.

Rechtsanwalt Dr. Mesch verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung englischsprachiger Verträge für deutsche Unternehmen. Er begleitet seit Jahren Mandanten bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen und sorgt dafür, dass die englische Vertragssprache und die vertragliche Risikoverteilung sauber zusammenpassen.

Besonderheiten englischsprachiger Verträge

Englischsprachige Verträge sind häufig ausführlicher formuliert als rein deutschsprachige Verträge und regeln viele Punkte ausdrücklich, die im deutschen Recht bereits gesetzlich vorgesehen sind. Begriffe wie „representations and warranties“, „indemnification“, „force majeure“ oder „liquidated damages“ haben eine bestimmte rechtliche Bedeutung, die sich nicht eins zu eins ins Deutsche übersetzen lässt.

Rechtsanwalt Dr. Mesch kennt diese sprachlichen und vertragstechnischen Besonderheiten und berät, welche Klauseln für Ihren Vertrag sinnvoll sind und welche Formulierungen Risiken bergen.

Vertragssprache und anwendbares Recht

Die Sprache des Vertrages und das anwendbare Recht sind zwei verschiedene Dinge. Ein auf Englisch verfasster Vertrag kann deutschem Recht unterliegen und umgekehrt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie die Auslegung des Vertrages und die Rechtsfolgen bei Streitigkeiten beeinflusst. Rechtsanwalt Dr. Mesch hilft Ihnen, die richtige Kombination für Ihre Geschäftsbeziehung zu wählen.

Typische Vertragstypen

Zu den häufig auf Englisch erstellten Verträgen gehören Non-Disclosure Agreements (NDA), Service Agreements, Distribution Agreements, License Agreements, Joint Venture Agreements und Share Purchase Agreements. Rechtsanwalt Dr. Mesch hat Erfahrung mit all diesen Vertragstypen und kann Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung unterstützen.

Verhandlungen in englischer Sprache

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen finden Vertragsverhandlungen oft auf Englisch statt. Rechtsanwalt Dr. Mesch kann Sie bei diesen Verhandlungen begleiten und sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben. Die Kombination aus juristischer Expertise und sprachlicher Kompetenz ist dabei ein entscheidender Vorteil.

Übersetzungen und zweisprachige Verträge

In manchen Fällen ist es sinnvoll, Verträge in zwei Sprachen zu erstellen. Dabei muss festgelegt werden, welche Sprachfassung im Zweifelsfall maßgeblich ist. Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Sie zu den Vor- und Nachteilen zweisprachiger Verträge und erstellt bei Bedarf rechtssichere Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch.

Leistungen bei englischsprachigen Verträgen

  • Erstellung von Verträgen auf Englisch
  • Prüfung englischsprachiger Vertragswerke
  • Non-Disclosure Agreements (NDA)
  • Service und Distribution Agreements
  • License Agreements
  • Share Purchase Agreements
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen
  • Rechtssichere Übersetzungen
  • Anspruchsdurchsetzung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
5.0 von 5· 22 Google-Bewertungen

Ich kann mich den vorangegangenen positiven Bewertungen nur anschließen! Herr Dr. Mesch ist sehr professionell, hat ein großes Fachwissen und ist vor allem menschlich sehr zuvorkommend. Ich kann ihn uneingeschränkt weiter empfehlen.

Ann-Katrin J.11. Apr. 2023

Dr. Mesch stand nach unserer Anfrage sofort für uns zur Verfügung und hat uns sehr kompetent rechtlich beraten. Dabei hat er sich ausgiebig Zeit für uns genommen und uns alles verständlich erklärt. Wir würden uns von ihm jederzeit auch gerichtlich vertreten lassen.

R. N.21. Jan. 2023
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

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