Rechtsberatungsangebot
Unsere Kanzlei in Uplengen in der Nähe von Oldenburg berät Unternehmen ganzheitlich in allen Rechtsfragen. Sie erreichen uns unter mesch@dr-mesch.de.
Zu den Fachgebieten von Rechtsanwalt Dr. Mesch gehören:
- Wirtschaftsrecht
- Datenschutz und DS-GVO
- Vertragsrecht und AGB-Recht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht, D&O‑Versicherungen
- Englisches und amerikanisches Recht
- Verträge in englischer Sprache
Wir führen für Sie jegliche rechtliche Korrespondenz. Wir vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.
Über Dr. Mesch
Rechtsanwalt Dr. Mesch verfügt über mehrjährige Berufserfahrung als Syndikus-Rechtsanwalt in Unternehmen der Schifffahrt- und Software-Branche sowie als Rechtsanwalt in einer der größten 5 Unternehmensberatungen weltweit.
Zudem war er 9 Semester lang an der Hochschule Emden-Leer als freier Dozent im Wirtschaftsrecht tätig.
Sein Studium der Rechtswissenschaften hat Rechtsanwalt Dr. Mesch an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster abgeschlossen. Zudem verfügt er über eine Promotion im Versicherungs- und Gesellschaftsrecht. Die Promotionsschrift ist als Buch verlegt worden und kann hier bei Amazon erworben werden. Seine praktische Ausbildung / Referendariat erfolgte am Landgericht Münster, an der Staatsanwaltschaft in Münster, bei der IHK Oldenburg, bei Oldenburgs größter Rechtsanwaltskanzlei Wandscher & Partner sowie der Westfälischen Provinzial-Versicherung. Seine Auslandsaufenthalte umfassen eine betriebswirtschaftliche Vorlesung an der University of California, Riverside und ein Praktikum in einer legal500-Kanzlei in London.
Rechtsanwalt Dr. Mesch ist Volljurist und hat die Befähigung zum deutschen Richteramt. Er ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg für alle deutschen Gerichte inklusive der Oberlandesgerichte.


Publikationen
- „Geltungsdauer einer Einwilligung in den Empfang von Werbung per Mail“ , IT-Rechtsberater, Seite 222, Jahrgang 2021.
- „Aufnahme von Bewerbern in einen Talentpool“, Zeitschrift für Datenschutz, S. 252, 2021
- „Die Verfassungsmäßigkeit des zwingenden Selbstbehaltes nach § 93 II 3 AktG“, Zeitschrift „Versicherungsrecht” Seite 813, 2015
- „Die Wirkung des Selbstbehaltes nach § 93 II 3 AktG auf das Entscheidungsverhalten der Vorstandsmitglieder”, Zeitschrift „Versicherungsrecht“, Seite 1337, 2015
- „Der Selbstbehalt für Versicherungen von Vorstandsmitgliedern gemäß § 93 II 3 AktG“, Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, 2013
Wir können Sie flexibel telefonisch, per Webkonferenz oder im persönlichen Gespräch beraten. Durch den Verzicht auf eine repräsentative Innenstadtimmobilie und ein großes Sekretariat können wir Ihrem Unternehmen ein attraktives Stundenhonorar anbieten. Unsere Recherchemöglichkeiten und die Büroorganisation sind durch die digitalen Medien exzellent.
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