Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Datenschutzrecht

DSGVO-konforme Beratung und Compliance

Der Schutz personenbezogener Daten ist in der digitalisierten Welt zu einem zentralen Thema für Unternehmen aller Branchen geworden. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten erheblich gestiegen. Als spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, diese Anforderungen rechtssicher umzusetzen.

Die Bedeutung des Datenschutzes für Unternehmen

Datenschutz ist längst kein Randthema mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil jeder Unternehmensstrategie. Die DSGVO hat den Datenschutz auf eine neue Ebene gehoben und Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Bei Verstößen drohen nicht nur empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, sondern auch erhebliche Reputationsschäden und der Verlust von Kundenvertrauen.

Gleichzeitig bietet ein professionelles Datenschutzmanagement auch Chancen: Unternehmen, die den Datenschutz ernst nehmen, genießen ein höheres Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Ein durchdachtes Datenschutzkonzept kann so zum echten Wettbewerbsvorteil werden.

Meine datenschutzrechtliche Beratung

DSGVO-Compliance-Checks

Ein umfassender Compliance-Check ist der erste Schritt zu einem rechtssicheren Datenschutzmanagement. Ich analysiere Ihre bestehenden Datenverarbeitungsprozesse, identifiziere potenzielle Risiken und entwickle konkrete Handlungsempfehlungen. Dabei berücksichtige ich nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die praktischen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Nach Artikel 30 DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis dokumentiert, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden, wer Zugriff auf die Daten hat und welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Pflege dieses wichtigen Dokuments.

Datenschutzerklärungen und Einwilligungen

Transparenz ist ein Grundprinzip der DSGVO. Betroffene Personen müssen umfassend darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden. Rechtsanwalt Dr. Mesch erstellt für Sie rechtskonforme Datenschutzerklärungen für Ihre Website, Apps und andere Kommunikationskanäle. Zudem entwickelt er wirksame Einwilligungserklärungen, die den strengen Anforderungen der DSGVO für die Zusendung von Werbung entsprechen.

Leistungen im Datenschutzrecht

  • DSGVO-Compliance-Audits und Gap-Analysen
  • Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Datenschutzerklärungen und Cookie-Banner
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Beratung zu internationalen Datentransfers
  • Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

Beratung im Datenschutzrecht

DSGVO-Compliance, Datenschutzerklärungen oder externe Datenschutzbeauftragung – vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfers

Wenn Sie personenbezogene Daten durch externe Dienstleister verarbeiten lassen – etwa durch Cloud-Anbieter, Marketing-Agenturen oder IT-Dienstleister – ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gesetzlich vorgeschrieben. Ich erstelle und prüfe Auftragsverarbeitungsverträge, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Interessen schützen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Datentransfers in Drittländer außerhalb der EU. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH sind Datenübermittlungen in die USA und andere Drittländer mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Ich berate Sie zu den aktuellen Möglichkeiten der rechtskonformen Datenübermittlung und helfe Ihnen, geeignete Garantien zu implementieren.

Datenpannen und Behördenkontakte

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Datenschutzverletzungen kommen. In solchen Fällen ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend. Datenpannen müssen in der Regel innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Ich unterstütze Sie bei der Bewertung von Datenschutzvorfällen, der korrekten Meldung und der Kommunikation mit betroffenen Personen.

Auch bei Anfragen oder Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden stehe ich Ihnen zur Seite. Ich begleite Sie durch behördliche Verfahren, helfe bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen und vertrete Ihre Interessen bei drohenden Bußgeldverfahren.

Externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Alternativ zur internen Bestellung kann diese Funktion auch extern vergeben werden. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich für Ihr Unternehmen alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Die externe Lösung bietet viele Vorteile: Sie profitieren von spezialisiertem Fachwissen, vermeiden Interessenkonflikte und müssen keine eigenen Mitarbeiter schulen und freistellen.

Unverbindliches Erstgespräch
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