Nach einer Abmahnung wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Viele Betroffene stehen unter Zeitdruck und sind unsicher, ob sie die beigefügte Erklärung unterschreiben müssen. Eine Unterlassungserklärung ist jedoch kein formales Schreiben, sondern ein rechtlich bindender Vertrag mit oft weitreichenden und langfristigen Folgen.
Warum Unterlassungserklärungen besonders riskant sind
Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zugunsten der abmahnenden Seite formuliert. Sie enthalten häufig weit gefasste Verpflichtungen, starre Vertragsstrafen und binden den Unterzeichner oft für viele Jahre oder sogar unbegrenzt. Bereits geringfügige Verstöße können dann erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Typische Situationen nach einer Abmahnung
Viele Mandanten wenden sich an mich, nachdem sie wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße, fehlerhafter Online-Angaben, Datenschutzverstößen oder Vertragsverletzungen abgemahnt wurden. Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und welche Folgen eine Unterschrift hätte.
Originale Unterlassungserklärung oder modifizierte Erklärung?
In vielen Fällen ist es nicht sinnvoll, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Oft kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die rechtlich ausreichend ist, aber unnötige Risiken vermeidet. Ob und in welcher Form dies möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Was Sie jetzt tun sollten
Nach Erhalt einer Unterlassungserklärung sollten Sie Fristen ernst nehmen, aber keine voreiligen Erklärungen abgeben. Unterschreiben Sie nichts, bevor die rechtliche Tragweite geprüft wurde. Eine fundierte Prüfung klärt, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie Ihre Risiken minimiert werden können.
Wie ich Sie bei der Prüfung unterstütze
Ich prüfe Unterlassungserklärungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit, Reichweite und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehört:
- Prüfung der Unterlassungserklärung auf Zulässigkeit und Reichweite
- Bewertung der Vertragsstrafe und wirtschaftlichen Risiken
- Erarbeitung einer modifizierten Unterlassungserklärung
- Zurückweisung unberechtigter oder überzogener Forderungen
- Kommunikation und Verhandlung mit der Gegenseite
- Vermeidung unnötiger Verpflichtungen und Dauerbindungen
Ziel ist es, unnötige Verpflichtungen und Vertragsstrafen zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Unterlassungserklärung erhalten?
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft – vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Erfahrung im Wettbewerbs- und Vertragsrecht
Unterlassungserklärungen bewegen sich häufig an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht. Durch meine Erfahrung im Wirtschafts- und Vertragsrecht kenne ich typische Abmahnmuster und weiß, wie Unterlassungserklärungen rechtssicher eingeordnet werden.
Ziel: Rechtssicherheit statt Dauerbindung
Eine Unterlassungserklärung sollte nicht zu einer dauerhaften Belastung werden. Ziel meiner Beratung ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, Risiken zu begrenzen und Mandanten vor langfristigen wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen.
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie eine Unterlassungserklärung erhalten haben, lassen Sie diese frühzeitig prüfen. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
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