Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken und sorgt für faire Marktbedingungen. Rechtsanwalt Dr. Mesch berät umfassend zu allen Fragen des Lauterkeitsrechts, der vergleichenden Werbung und des Markenrechts – sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch bei der Durchsetzung von Rechten.
Das Wettbewerbsrecht im Überblick
Das deutsche Wettbewerbsrecht wird maßgeblich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geprägt. Es dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher und der Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Dabei geht es um die Wahrung eines fairen Wettbewerbs, der auf Leistung und nicht auf Täuschung oder Irreführung basiert.
Das Wettbewerbsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. Neue Werbeformen im Internet, Social Media Marketing und Influencer-Werbung stellen Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen. Die Rechtsprechung passt sich kontinuierlich an diese Entwicklungen an, sodass eine aktuelle rechtliche Beratung unerlässlich ist.
Vergleichende Werbung
Die vergleichende Werbung ist ein besonders sensibles Thema im Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich ist sie erlaubt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Vergleich muss sich auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen beziehen. Er darf nicht irreführend sein und den Mitbewerber nicht herabsetzen oder verunglimpfen.
Rechtsanwalt Dr. Mesch berät bei der rechtssicheren Gestaltung vergleichender Werbung und prüft, ob geplante Werbemaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sollte ein Konkurrent unzulässige vergleichende Werbung betreiben, unterstützt er bei der Durchsetzung der Rechte durch Abmahnungen oder gerichtliche Verfahren.
Unlauterer Wettbewerb und Abmahnungen
Typische Wettbewerbsverstöße
Das UWG enthält einen umfangreichen Katalog unlauterer geschäftlicher Handlungen. Dazu gehören irreführende Werbung, aggressive Geschäftspraktiken, unzumutbare Belästigung durch Werbung sowie die Verletzung von Kennzeichnungspflichten. Auch das Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit von Verbrauchern oder die Nachahmung von Produkten können wettbewerbswidrig sein.
Abmahnverfahren
Die Abmahnung ist das typische Instrument zur außergerichtlichen Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Sie fordert den Verletzer auf, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Dr. Mesch vertritt Mandanten sowohl bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen als auch bei der Durchsetzung eigener Ansprüche.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und oft können Gegenansprüche geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Dr. Mesch prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung, berät zu den Handlungsoptionen und vertritt Mandanten bei Verhandlungen oder vor Gericht.
Online-Marketing und E-Commerce
Das Internet stellt das Wettbewerbsrecht vor besondere Herausforderungen. Preisangaben in Online-Shops, Bewertungsmanagement, SEO-Maßnahmen und Social Media Marketing müssen den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Besondere Vorsicht ist bei der Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien und bei Influencer-Kooperationen geboten.
Rechtsanwalt Dr. Mesch berät zur rechtssicheren Gestaltung des Online-Auftritts und digitaler Marketingmaßnahmen. Dabei werden nicht nur das Wettbewerbsrecht, sondern auch die relevanten Vorschriften des Telemediengesetzes, der Preisangabenverordnung und des Datenschutzrechts berücksichtigt.
Markenrecht und Kennzeichenschutz
Der Schutz von Marken und anderen Kennzeichen ist eng mit dem Wettbewerbsrecht verbunden. Marken dienen der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen und sind ein wichtiger Vermögenswert. Rechtsanwalt Dr. Mesch berät zur Markenanmeldung, zur Verteidigung von Markenrechten und zur Vermeidung von Markenverletzungen.
Bei Konflikten mit Wettbewerbern wegen ähnlicher Marken oder Unternehmenskennzeichen vertritt Rechtsanwalt Dr. Mesch Mandanten außergerichtlich und vor den Marken- und Zivilgerichten. Die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts kann oft langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vermeiden.
Leistungen im Wettbewerbsrecht
- Beratung zur rechtssicheren Werbung
- Prüfung und Gestaltung vergleichender Werbung
- Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen
- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
- Einstweilige Verfügungen bei Wettbewerbsverstößen
- Online-Marketing und E-Commerce Compliance
- Markenanmeldung und Markenschutz
- Verteidigung bei Markenverletzungen

Beratung im Wettbewerbsrecht
Abmahnungen, vergleichende Werbung oder Markenrecht – vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Gerichtliche Durchsetzung
Wenn außergerichtliche Verhandlungen scheitern, vertritt Rechtsanwalt Dr. Mesch Mandanten vor den zuständigen Gerichten. Im Wettbewerbsrecht sind dies in erster Instanz die Landgerichte, die über spezialisierte Kammern für Wettbewerbsstreitigkeiten verfügen. Besonders eilbedürftige Fälle können im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
Rechtsanwalt Dr. Mesch bietet eine umfassende Beratung im Wettbewerbsrecht – von der Prävention durch rechtssichere Vertragsgestaltung und Werbeprüfung bis zur Durchsetzung der Rechte bei Wettbewerbsverstößen.
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