Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Abmahnung erhalten?

Jetzt richtig handeln

Eine Abmahnung kommt meist unerwartet und setzt Betroffene unter erheblichen Druck. Häufig geht es um den Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes, einer fehlerhaften Datenschutzerklärung, unzulässiger Werbung oder einer angeblichen Vertragsverletzung. Neben kurzen Fristen werden oft Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und Kostenerstattungen verlangt. Wer in dieser Situation unüberlegt handelt, riskiert langfristige rechtliche und wirtschaftliche Nachteile.

Typische Situationen nach einer Abmahnung

Viele Mandanten wenden sich an Rechtsanwalt Dr. Mesch, nachdem sie erstmals mit einer Abmahnung konfrontiert wurden. Häufige Szenarien sind Abmahnungen wegen angeblich unlauterer Werbung, fehlender oder fehlerhafter Pflichtangaben auf Websites oder Online-Shops, Datenschutzverstöße nach DSGVO, Vertragsverletzungen im geschäftlichen Verkehr oder markenrechtliche Vorwürfe. In diesen Fällen besteht meist Unsicherheit darüber, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie dringend reagiert werden muss.

Warum Sie nicht vorschnell reagieren sollten

Abmahnungen sind rechtlich komplex und strategisch aufgebaut. Eine beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zugunsten der Gegenseite formuliert und kann weitreichende Verpflichtungen sowie hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Auch eine vorschnelle Zahlung oder eine unbedachte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite kann Ihre rechtliche Position erheblich verschlechtern. Deshalb ist es entscheidend, die Abmahnung zunächst rechtlich prüfen zu lassen.

Was jetzt wichtig ist

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Fristen ernst nehmen, aber keine voreiligen Erklärungen abgeben. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Abmahnung selbst, Anlagen und gegebenenfalls bestehende Verträge oder Inhalte, auf die sich der Vorwurf bezieht. Eine fundierte rechtliche Einschätzung klärt, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob sie ganz oder teilweise zurückgewiesen werden kann und welche Reaktion wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wie Rechtsanwalt Dr. Mesch Sie nach einer Abmahnung unterstützt

Rechtsanwalt Dr. Mesch unterstützt Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung bei:

  • Rechtliche Einordnung der Vorwürfe
  • Prüfung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Abwehr unberechtigter oder überzogener Forderungen
  • Modifizierte Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Konsequente Zurückweisung unbegründeter Abmahnungen
  • Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Vermeidung von Folgeabmahnungen
  • Minimierung von Kosten und Risiken

Ziel ist es, Risiken zu minimieren, unnötige Kosten zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die auch langfristig tragfähig ist.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

Abmahnung erhalten?

Lassen Sie die Vorwürfe prüfen – vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Erfahrung im Wettbewerbs- und Vertragsrecht

Abmahnungen bewegen sich häufig an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht. Durch seine langjährige Erfahrung im Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht kennt Rechtsanwalt Dr. Mesch typische Abmahnmuster und weiß, welche Argumente rechtlich und strategisch tragfähig sind. Er vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die sich gegen Abmahnungen zur Wehr setzen oder rechtssicher reagieren möchten.

Ziel: Rechtssicherheit statt Dauerstress

Eine Abmahnung sollte nicht zu dauerhafter Unsicherheit führen. Ziel der Beratung ist es, die Situation rechtlich sauber zu klären, Folgeabmahnungen zu vermeiden und Mandanten wieder Handlungssicherheit zu geben. Dabei steht nicht Eskalation im Vordergrund, sondern eine pragmatische Lösung, die Ihre Interessen schützt.

Kontakt aufnehmen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie die Vorwürfe frühzeitig prüfen. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und welche Schritte sinnvoll sind, um Schaden zu begrenzen und Ihre Position zu sichern.

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