Produkthaftung
Die Produkthaftung regelt die Verantwortung von Herstellern und Händlern für Schäden durch fehlerhafte Produkte und ist ein wichtiger Teil des unternehmerischen Risikomanagements.
Die Produkthaftung gehört zu den zentralen Haftungsrisiken für Hersteller, Importeure und Händler. Sie ist in Deutschland im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie in den allgemeinen deliktsrechtlichen Vorschriften der §§ 823 ff. BGB geregelt. Das ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte an Leben, Körper, Gesundheit oder privat genutzten Sachen verursacht werden. Ein Produktfehler liegt vor, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden darf. Dabei wird zwischen Konstruktionsfehlern, Fabrikationsfehlern und Instruktionsfehlern (mangelnde Warnhinweise oder Gebrauchsanleitungen) unterschieden.
Für Unternehmen ist die Produkthaftung ein besonderes Risiko, weil sie den Hersteller auch ohne Verschulden trifft. Die Beweislast für den Produktfehler, den Schaden und den Kausalzusammenhang liegt zwar beim Geschädigten, jedoch gewährt die Rechtsprechung erhebliche Beweiserleichterungen. Auch Quasihersteller, die ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in den Verkehr bringen, sowie Importeure, die Produkte aus Nicht-EU-Staaten einführen, haften nach dem ProdHaftG. Ergänzend regelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Produktsicherheit, etwa CE-Kennzeichnungspflichten und Marktüberwachungsverfahren. Verstöße können zu Rückrufaktionen, Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Eine effektive Absicherung gegen Produkthaftungsrisiken erfordert ein umfassendes Risikomanagement, das bereits in der Produktentwicklung beginnt. Dazu gehören die sorgfältige Dokumentation des Entwicklungs- und Herstellungsprozesses, regelmäßige Qualitätskontrollen, die Einhaltung einschlägiger Normen und Standards sowie die Überwachung des Produkts auch nach dem Inverkehrbringen (Produktbeobachtungspflicht). Vertraglich lässt sich das Haftungsrisiko durch geeignete Lieferbedingungen, Freistellungsvereinbarungen in der Lieferkette und eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung begrenzen. Unternehmen sollten zudem klare interne Prozesse für den Umgang mit Produktmängeln und Rückrufaktionen etablieren.
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