Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch

Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz schützt Marken, Designs, Patente und Geschäftsgeheimnisse als wirtschaftliche Werte eines Unternehmens.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die Gesamtheit der Rechte, die immaterielle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens schützen. Dazu gehören insbesondere Markenrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Designrechte und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Für Unternehmen sind diese Rechte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, da sie Wettbewerbsvorteile sichern, Investitionen in Forschung und Entwicklung schützen und die Markenidentität am Markt bewahren. Das deutsche Markenrecht, geregelt im Markengesetz (MarkenG), ermöglicht den Schutz von Wort-, Bild- und Kombinationsmarken durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder auf europäischer Ebene beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Patente werden nach dem Patentgesetz (PatG) für technische Erfindungen erteilt und gewähren dem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht.

Besonders praxisrelevant ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geregelt wird. Seit seiner Einführung im Jahr 2019 müssen Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nachweisen, um den Schutz ihrer vertraulichen Informationen geltend machen zu können. Dies umfasst organisatorische Maßnahmen wie Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs), technische Schutzmaßnahmen wie Zugangsbeschränkungen sowie die vertragliche Absicherung gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Der Schutz vor Nachahmung und Produktpiraterie wird zudem durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und zollrechtliche Grenzbeschlagnahmeverfahren ergänzt.

Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte erfolgt sowohl außergerichtlich durch Abmahnungen und Unterlassungserklärungen als auch gerichtlich vor den spezialisierten Kammern für Handelssachen oder den Patentgerichten. Bei Markenverletzungen sind neben Unterlassungsansprüchen auch Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche durchsetzbar. Unternehmen sollten ihre Schutzrechtsstrategie regelmäßig überprüfen und an neue Entwicklungen anpassen, insbesondere im Hinblick auf digitale Geschäftsmodelle, internationale Expansion und die zunehmende Bedeutung von Softwarepatenten und KI-generierten Innovationen.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Mesch – Persönliche Beratung in Uplengen bei Leer und Oldenburg

Fragen zum Thema?

Rechtsanwalt Dr. Mesch berät Sie kompetent zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Unverbindliches Erstgespräch
vereinbaren