Kanzlei Dr. Gerrit Mesch – Rechtsanwalt in Uplengen, Ostfriesland
Dr. Gerrit Mesch
Vertragsrecht4 Min.Dr. Gerrit Mesch

Fünfstellige Abmahnung – und dann kippt der Vertrag

Fünfstellige Abmahnung wegen Urheberrecht? Ein Praxisfall zeigt, warum lückenhafte Arbeitsverträge zum Bumerang werden. Rechtsanwalt Dr. Mesch berät.

Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen müssen im Arbeitsvertrag hinreichend konkret geregelt sein; lückenhafte Übertragungsklauseln können Abmahnungen und Unterlassungsansprüche entkräften. Der Fall zeigt, dass Arbeitgebervorwürfe scheitern können, wenn die vertragliche Grundlage zur Nutzung von Werken selbst unscharf bleibt. Vertragliche IP- und Referenzregeln sollten vor Abmahnung und Außenpräsentation geprüft werden.

Ein junger Architekt wurde von seinem ersten Arbeitgeber abgemahnt: Ein hoher fünfstelliger Betrag, weil er eine Online‑Bewerbungsmappe mit Projekten erstellt hatte, an denen er in diesem Büro mitgearbeitet hatte. Die klare Botschaft des Arbeitgebers: „Das sind unsere Projekte – du darfst sie nicht zeigen.“

Bei der anwaltlichen Prüfung des Falls zeigte sich jedoch ein anderes Bild: Der Arbeitsvertrag regelte die Übertragung von Urheberrechten nur unvollständig. Genau die Klauseln, auf die sich der Arbeitgeber stützte, trugen seine Argumentation nicht. Damit war plötzlich nicht nur die Abmahnung angreifbar – es ergab sich auch eine Grundlage, selbst Ansprüche gegen den Arbeitgeber durchzusetzen.

Für den Architekten bedeutet das: Statt einer existenzbedrohenden Zahlung steht nun die Option im Raum, eigene Rechte durchzusetzen. Für den ehemaligen Arbeitgeber könnte es peinlich werden, wenn er den jungen Architekten bei diesen Projekten immer nennen und bei Änderungen befragen muss.

Der Fall zeigt, wie wichtig professionelle Verträge sind und was passieren kann, wenn Arbeitgeber hier mit Standardtextbausteinen arbeiten.

Vertiefung zum Thema

Der Artikel ordnet sich dem Schwerpunkt Vertragsrecht zu. Unter dem folgenden Link finden Sie die zusammenfassende Darstellung dieses Rechtsgebiets mit weiteren typischen Mandatsfeldern und vertiefenden Hinweisen.

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